Aktueller Stand Der Legalisierung

Aktuelle Gesetzeslage

Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Kurze Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage:

  1. Erlaubter Besitz: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt zum Eigengebrauch besitzen und bis zu 25 Gramm Cannabis transportieren.
  2. Anbau zu Hause: Erlaubnis zum Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabis-Pflanzen pro Person zu Hause.
  3. Cannabis Social Clubs: Die Gründung von gemeinnützigen Cannabis-Social-Clubs ist erlaubt. Diese Clubs dürfen für ihre Mitglieder Cannabis anbauen und an sie abgeben:
    • Anbau kann frühestens am 1. Juli 2024 begonnen werden.
    • Jeder Verein für gemeinschaftlichen Anbau muss eine Lizenz haben.
    • Mitglieder müssen sich in dem Verein offiziell registrieren, um Cannabis vom Verein zu erhalten.
    • Mitglieder dürfen nur an einem Verein teilnehmen.
    • Die Anzahl der Mitgliederplätze ist begrenzt, jeder Cannabis-Verein darf maximal 500 Mitglieder haben.
  4. Erhalt von Cannabis vom Cannabis Social Club:
    • Altersgruppe 18-21: 10% THC – max. 30 Gramm pro Monat.
    • Altersgruppe 21+: Kein THC-Limit – max. 50 Gramm pro Monat.
  5. Jugendschutz: Strenge Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen. Werbung für Cannabis bleibt verboten, und es wird intensiv über die Risiken des Konsums informiert.
  6. Kontrolle und Qualität: Sicherstellung der Qualität und Reinheit des Cannabis durch entsprechende Vorgaben und Kontrollen.
  7. Strafverfolgung: Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen für den Eigengebrauch. Der Besitz über der erlaubten Menge hinaus bleibt strafbar.

Das komplette Gesetz kann als PDF auf unserer Webseite heruntergeladen werden.