Aktueller Stand Der Legalisierung

Aktuelle Gesetzeslage
Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Kurze Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage:
- Erlaubter Besitz: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt zum Eigengebrauch besitzen und bis zu 25 Gramm Cannabis transportieren.
- Anbau zu Hause: Erlaubnis zum Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabis-Pflanzen pro Person zu Hause.
- Cannabis Social Clubs: Die Gründung von gemeinnützigen Cannabis-Social-Clubs ist erlaubt. Diese Clubs dürfen für ihre Mitglieder Cannabis anbauen und an sie abgeben:
- Anbau kann frühestens am 1. Juli 2024 begonnen werden.
- Jeder Verein für gemeinschaftlichen Anbau muss eine Lizenz haben.
- Mitglieder müssen sich in dem Verein offiziell registrieren, um Cannabis vom Verein zu erhalten.
- Mitglieder dürfen nur an einem Verein teilnehmen.
- Die Anzahl der Mitgliederplätze ist begrenzt, jeder Cannabis-Verein darf maximal 500 Mitglieder haben.
- Erhalt von Cannabis vom Cannabis Social Club:
- Altersgruppe 18-21: 10% THC – max. 30 Gramm pro Monat.
- Altersgruppe 21+: Kein THC-Limit – max. 50 Gramm pro Monat.
- Jugendschutz: Strenge Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen. Werbung für Cannabis bleibt verboten, und es wird intensiv über die Risiken des Konsums informiert.
- Kontrolle und Qualität: Sicherstellung der Qualität und Reinheit des Cannabis durch entsprechende Vorgaben und Kontrollen.
- Strafverfolgung: Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen für den Eigengebrauch. Der Besitz über der erlaubten Menge hinaus bleibt strafbar.
Das komplette Gesetz kann als PDF auf unserer Webseite heruntergeladen werden.